Sachkundenachweis Hund NRW

Für die Haltung von großen Hunden und Hunden bestimmter Rassen gibt es in Nordrhein-Westfalen konkrete Voraussetzungen, die im Landeshundegesetz geregelt sind.

Gemäß § 11 Punkt 2 LHundG NRW sind Halter von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40cm und/ oder mindestens 20kg wiegen, verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen.

Auch die Halter von Hunden „bestimmter Rassen“ sind verpflichtet, ihre Sachkunde für die Haltung solcher Hunde bei der zuständigen Kommune entsprechend zu belegen.

Sie benötigen daher als Hundehalter eines großen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse eine Sachkundebescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt.

Als anerkannte Sachverständige des Landes NRW ist Eva Gottschewski berechtigt, diese Sachkundeprüfungen abzunehmen.

Wie viel kostet die Prüfung?

Die Prüfung kostet 50,00€. Sie können den Betrag vorab überweisen, sodass der Zahlungseingang spätestens einen Tag vor der Prüfung zu verzeichnen ist oder diesen am Prüfungstag in bar mitbringen.

Was sind Hunde „bestimmter Rassen“?

Hunde bestimmter Rassen sind Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander bzw. mit anderen Hunden.

Wer ist vom Sachkundenachweis befreit?

Personen, die nach § 6 Abs. 1 LHundG NRW als „sachkundig“ gelten. Dies sind unter anderem Tierärzte, Sachverständige, Polizeihundeführer, Inhaber eines Jagdscheines oder Personen mit einer Zuchtzulassung.

Wie ist die Sachkundeprüfung aufgebaut?

Ich werde Ihnen aus einem Fragenkatalog der Tierärztekammer Westfalen Lippe, welcher aus ca. 320 Fragen (120 davon sind Wiederholungsfragen) besteht, insgesamt 30 Multiple-Choice-Fragen vorlegen. Dabei können pro Frage immer eine oder mehrere Antworten richtig sein.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn aus den 30 Fragen mindestens 20 richtig beantwortet wurden.

 

Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?

Grundlage für die Vorbereitung ist der Fragenkatalog der Tierärztekammer Westfalen Lippe. Der Test besteht aus den folgenden fünf Themenkomplexen: Sozialverhalten, Haltung/Fütterung/Hygiene, Gefahr, Erziehung und Recht.

Diesen Fragenkatalog stelle ich Ihnen inklusive Lösungen zur Verfügung, damit Sie sich in Ruhe von zu Hause aus auf die Prüfung vorbereiten können.

Was ist, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Die Wiederholungsprüfung kann jederzeit innerhalb von 2 Monaten an einem anderen Prüfungstermin wiederholt werden. Die Kosten für den 2. Versuch liegen ebenfalls bei 50,00€.

Wenn die Prüfung ein zweites Mal nicht bestanden wird, bin ich gemäß § 1 Abs. 3 DVO LHundG NRW leider verpflichtet, dies dem zuständigen Ordnungsamt mitzuteilen.

Was muss ich am Tag der Prüfung zum Termin mitnehmen?

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.

Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Sie melden sich bitte schriftlich per Mail eva.gottschewski@web.de oder über unser Kontaktformular an.

Die Termine werden je nach Verfügbarkeit individuell nach Absprache vergeben. Termine am Wochenende sind auch möglich.